Verhinderungspflege

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot mit einem verbindlichen Kostenvoranschlag.

VERHINDERUNGSPFLEGE

Der Gesetzgeber hat die Verhinderungspflege mit der Intention geschaffen, dass auch bei Verhinderung der Pflegeperson (Angehörige, Bezugsperson) die Versorgung der Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 2) zu Hause durch Ersatzpflegepersonen sichergestellt ist. 

Eine Verhinderung ist zum Beispiel Urlaub, Krankheit oder einfach nur eine Auszeit zu Hause.

Pro Kalenderjahr können Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.418 € (unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Abzug Ihres Pflegegeldes) in Anspruch genommen werden. 

Rufen Sie uns an, wir planen gemeinsam mit Ihnen eine Auszeit oder Ihren Urlaub.

Wir sind jederzeit für Sie da

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